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ElternvereinbarungSo sehr wir uns aber auch wünschen, unsere Liebesbeziehung möge unser ganzes Leben lang dauern so genau sehen wir aber auch, dass es oft doch nicht gehen will. Weil von einer Trennung häufig Kinder betroffen sind und weil es dann sehr, sehr stark von den beiden Eltern abhängt, ob die Kinder damit gut weiter leben können oder eine sehr bedenkliche Entwicklung nehmen habe ich die "Elternvereinbarung" entwickelt. Sie ist für Menschen gedacht, die ein Kind bekommen oder haben und die noch nicht an eine Trennung denken. (Wenn Sie bereits dabei sind, sich zu trennen lesen Sie bitte den letzten Absatz der Seite.) Ich gebe hier konkrete Hinweise zum Inhalt einer solchen Vereinbarung, aber ich stelle kein ausgearbeitetes Muster zur Verfügung. Der Sinn eines solchen Vertrages besteht nicht im Abschreiben einer Vorlage sondern darin, dass Sie beide sich genau überlegen, wie Sie mit einer solchen Situation umgehen wollen, dass Sie beide sich gemeinsam Gedanken zur eventuellen Anwendung machen. Der Kerngedanke dieses Vertrages liegt darin, dass es für Ihr Kind -im Gegensatz zu Ihnen selbst- keinen EXVATER und keine EXMUTTER gibt. Und genau diese Mutter bzw. diesen Vater haben SIE für Ihr Kind ausgesucht. Bitte machen Sie sich das in aller Deutlichkeit klar. Indem Sie sich von der Mutter bzw. dem Vater des Kindes trennen übernehmen Sie eine neue Verantwortung. Nämlich die, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, dass die Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Es liegt auch an Ihnen, dass die "andere" Verbindung sich gut weiter-entwickeln kann. Aus diesem Kerngedanken ergibt sich die Hauptforderung des Vertrages, nämlich sich weiterhin über die Erziehung und das Wohlergehen des Kindes in Ruhe, regelmäßig und konstruktiv zu beraten. Der Vertrag sollte einen allgemeinen und einen konkreten Teil beinhalten. Der allgemeine Teil könnte vielleicht so aussehen:Derzeit sind wir ein Ehe- und Liebespaar und hoffen, dass wir das noch lange
bleiben. Trotzdem können wir nicht ausschließen, dass wir uns einmal trennen
werden. In diesem Fall wollen wir trotzdem -oder gerade deswegen- für unser
Kind auch dann gute Eltern sein. Wir uns haben uns jetzt gerne und wollen das
Schöne, was wir einmal aneinander hatten auch nach einer Trennung nicht zu
vergessen. Das Positive daraus soll für unser Kind auch in der Zeit danach
gelten. Wir gehen davon aus, dass unser Kind nicht an dem Scheitern unserer
Beziehung schuldig ist und bis zu seinem Erwachsensein und bis zum Ende seiner
Ausbildung beide Eltern braucht und auch einen Anspruch auf unser beider
Zuneigung, Zeit, Geld und Unterstützung hat. Weil wir wissen, dass bei Trennungen sehr oft Kinder bewusst oder unbewusst
als Machtmittel, Pfand, Spitzel, Aggressionsobjekt usw. benutzt werden wollen
wir jetzt vorsorglich für den Fall unserer Trennung Modalitäten festlegen, die
uns vor schädlichen Verhaltensweisen für unser Kind -und damit auch für uns
selbst- bewahren sollen. Konkrete Vereinbarungen sollten zu folgenden Punkten getroffen werden:
...usw . Der Vertrag kann dann mit vielleicht mit folgendem Schlusssatz enden:Wir schließen diesen Vertrag in dem Bewusstsein, dass seine Einhaltung vielleicht nicht immer leicht sein wird, dass er aber unserem Kind und uns selbst zu einem zufriedenstellenderen Leben und persönlichem Wachstum verhelfen wird. Danach machen Sie zwei Kopien und unterschreiben beide alle Exemplare. Der Vertrag funktioniert bei Menschen, die tatsächlich das Beste für ihr
Kind wollen und in einer vermutlich schwierigen Trennungssituation sich zwar
alles mögliche erlauben und sich daneben benehmen werden, die aber trotzdem
sicherstellen wollen, dass sie den Ärger mit dem Partner, der Partnerin nicht
zu sehr auf das Kind übertragen. So ein Vertrag funktioniert, weil
Sie beide können so einen Vertrag alleine oder mit einer Person Ihres
Vertrauens ausarbeiten oder sich auch meiner Hilfe dazu bedienen. Wenn Sie bereits in der Situation der Trennung sind können Sie immer noch
einen entsprechenden Vertrag zusammen formulieren. Er muss dann in bezug auf
die Eltern etwas anders aussehen und es ist sicher ein schwierigeres
Unterfangen. Verlassen Sie sich dabei bitte nicht einfach auf juristischen
Beistand. Ihre Gefühle und die Erziehung Ihres Kindes sind ganz sicher kein
Justizproblem. Wenn Sie zu zweit nicht mehr gut miteinander über Ihr Kind
sprechen können, dann nehmen Sie bitte die Unterstützung einer
Scheidungsberatung oder sonstigen Mediation in Anspruch. |
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Wenn Sie Fragen haben, dann mailen Sie uns:
coaching-sozialtherapie-hagen@t-online.de |